Bestattungsverfügung

In einer Bestattungsverfügung treffen Sie Anordnungen zur Regelung Ihrer Bestattung sowie ggf. zur Grabpflege.

Hierbei geht es vor allem um die Art der Bestattung (z.B. Erdbestattung oder Feuerbestattung) und deren Ort (Friedhof oder Friedwald).

Darüber hinaus können Sie Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen.

Das Wichtigste ist aber die Festlegung, wer sich um die Bestattung kümmern soll (Totenfürsorgeberechtigter), der Kostenrahmen und zu wessen Lasten die Kosten der Bestattung und eines etwaigen Grabpflegevertrages gehen sollen.

Aus diesem Grund wird häufig der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages in Erwägung gezogen.

Worauf ist zu achten, um seriöse Anbieter solcher Verträge zu erkennen?

Eine Sterbeversicherung bzw. ein Vorsorgevertrag sind letztlich nichts anderes als eine Vermögensanlage und diese soll zum einen die tatsächlichen -zukünftigen- Kosten decken und zum anderen sicher, insbesondere mit Schutz vor Insolvenzrisiken des Beauftragten, angelegt werden.

Hinzu kommt, dass bei Abschluss eines solchen Vertrages mit einem örtlichen Bestatter vorausschauend ein eventueller Umzug zu einem Ihrer Kinder an einen anderen Ort mit in die Überlegungen einbezogen werden sollte.

Kann der Vertrag dann, im Falle eines Umzugs, ohne dass Kosten entstehen, gekündigt werden?

Der Bestatter hat in diesem Fall nach dem Gesetz ( § 649 BGB ) grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch; das ist die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung und seinen ersparten Aufwendungen durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft. Nur dann liegt keine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.

Es wird jedoch gesetzlich vermutet, dass danach 5% auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallen. Diese Vermutung kann aber vom Kunden widerlegt werden!

In jedem Fall muss dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet sein, dass der im konkreten Fall entstandene Aufwendungsersatz geringer ist bzw. Aufwendungen gar nicht entstanden sind.

Wollen Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen und hierbei Klarheit im Sinne einer Streitvermeidung (siehe die vorstehend beschriebenen Probleme) schaffen, gibt es nur zwei vernünftige Wege:

  1. den Abschluss einer Sterbegeldversicherung bei einem Versicherungsunternehmen oder
  2. das Anlegen eines Treuhandkontos und das Einzahlen der Gelder für die Bestattung (Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag).

Bei letzterem handelt es sich um einen gesonderten Vertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber und einer Bank/Versicherung/Treuhandunternehmen.