Die Rechtsdokumente

  • Rechtsexpertise: Rechtsdokumente bedürfen der Fachkunde und Erfahrung; die angebotenen Formulare und Vorlagen wurden entsprechend sorgfältig und mit Weitsicht von mir erstellt.

    Sie können aber keine individuelle Beratung ersetzen, weil sie für Standardfälle konzipiert- und daher nicht "maßgeschneidert" sind.

  • Fragen und "Kästchen": Ich verzichte bewusst darauf, denn ohne fachliches Hintergrundwissen ist ein juristischer Laie nach meiner Erfahrung damit überfordert und die Gefahr, eine unbedachte Fehlentscheidung zu treffen, folglich einfach zu hoch. Standardfragen würden daran nichts ändern - ein Laie ist nun einmal kein Experte.

    Denn wussten Sie, dass u.a.

    die Ermächtigung in einer Vorsorgevollmacht, nicht nur zu besonderen Anlässen Schenkungen vornehmen zu dürfen, eine Haushaltsauflösung erleichtert, wenn der Vollmachtgeber in ein Pflegeheim muss und darüber hinaus damit die Tür geöffnet wird für eine vorweggenommene Erbfolge, die oftmals insbesondere aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein kann,

    Einschränkungen, "wie ein Betreuer" Schenkungen vornehmen zu dürfen, ins Leere laufen, weil ein Betreuer ab dem 01.01.2023 hierzu die Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt, aber ein Vorsorgebevollmächtigter insoweit keiner gerichtlichen Genehmigungspflicht unterliegt und eine solche in einer Vollmacht auch nicht begründet werden kann,

    eine Vorsorgevollmacht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine ausdrückliche Ermächtigung enthalten muss, um Konten und Depots auflösen zu können, was in vielen Fällen nützlich ist, um ohne einen teuren Erbschein den Nachlass des Vollmachtgebers nach dessen Tod abzuwickeln,

    die Ermächtigung zur Erteilung von Untervollmacht wichtig ist, sofern ein Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden soll bzw. beauftragt werden muss (Grundstücksgeschäfte), weil diese jeweils ihre Vollmacht vom Bevollmächtigten erhalten?

  • Individualisierbar: Dort, wo es juristisch vertretbar ist, können die Formulare individualisiert und angepasst werden. Wenn Sie aber eine maßgeschneiderte Lösung möchten, dann nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.

  • Immer aktuell: Die Pflicht zur Aktualität ergibt sich schon aus der anwaltlichen Berufspflicht; sie ist aber auch im Übrigen eine Selbstverständlichkeit, weil sich Gesetze und Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickeln.

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