Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt, nicht automatisch. Antragsberechtigt ist der Erbe. Bei mehreren Erben genügt zwar der Antrag durch einen Miterben. Es dient aber der Verfahrensbeschleunigung ( keine schriftliche Anhörung ), wenn entweder alle Miterben den Antrag stellen oder dem beantragten Erbschein mit der Antragstellung zustimmen.
- Musterbrief Antrag für Alleinerbschein
- Antragserweiterung gemeinschaftlicher Erbschein
- Liste der im Original beizufügenden Urkunden
- Hinweise zu den beizufügenden Urkunden
Leseprobe:Erbscheinsantrag