Premiuminhalte Erbauseinandersetzung
Die Rubrik „Erbauseinandersetzung“ informiert Sie darüber, wie eine Erbengemeinschaft, die mit dem Erbfall bei einer Mehrheit von Erben durch Gesetz entsteht, aufgelöst werden kann. Da zunächst allen Erben alles zur gesamten Hand gehört, ist es gut zu wissen, worauf Sie achten müssen und wie Sie die Auseinandersetzung durchführen. Denn nicht immer geht es dabei friedlich zu.